Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für sämtliche Leistungen, wie z.B. der Betrieb von Catering, Restaurants, Eventlokale, Festwirtschaften, öffentlichen Veranstaltungen und Beherbergungsbetrieben sowie für die Vermietung von Eventlokalitäten und Infrastruktur ("Dienstleistung") der bzw. durch die Ullrich Hospitality AG (die "Ullrich Hospitality") zu Gunsten eines beliebigen Kunden (der "Kunde") gelten ausschliesslich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die "AGB").
Der Kunde stimmt der ausschliesslichen Anwendbarkeit der vorliegenden AGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch die Ullrich Hospitality vorbehaltslos zu und anerkennt deren Vorrang gegenüber den abweichenden oder zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Kunden. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind für die Ullrich Hospitality nicht verbindlich, auch wenn sie von der Ullrich Hospitality nicht ausdrücklich abgelehnt wurden.
Im Falle von Abweichungen zwischen den vorliegenden AGB und anderen Dokumenten, wie z.B. der Offerte, haben die AGB Vorrang gegenüber solchen Dokumenten, vorausgesetzt, dass eine solches Dokument einen bestimmten Abschnitt der AGB nicht ausdrücklich ändert, ergänzt oder ersetzt, mit dem expliziten Hinweis darauf, dass dieser Abschnitt geändert, ergänzt oder ersetzt wird.
1. Offerte, Vertragsabschluss und Änderungen
- Auf Anfrage und gestützt auf die Angaben des Kunden stellt die Ullrich Hospitality dem Kunden für die gewünschten Dienstleistungen eine detaillierte Offerte zu (die "Offerte"). Die Offerte, inklusive den vorliegenden AGB, wird zu einem beidseitig verbindlichen Vertrag, sofern die Ullrich Hospitality ein durch den Kunden unterzeichnetes Doppel der Offerte innert sieben (7) Tagen seit Ausstellung zurückerhalten oder der Kunde die Offerte per E-Mail bestätigt hat (der "Vertrag"). Nach Ablauf der siebentägigen Frist ist die Ullrich Hospitality nicht mehr an die Offerte gebunden und die Zustellung der unterzeichneten Offerte entfaltet keine Bindungswirkung, es sei denn, die Ullrich Hospitality nimmt die verspätete Annahme an.
- Enthält die unterzeichnete und retournierte Offerte Änderungen seitens des Kunden, so gilt die abgeänderte Offerte als Anfrage an die Ullrich Hospitality zur Ausstellung einer neuen Offerte nach Ziffer 1a und ist für die Ullrich Hospitality nicht verbindlich.
- Es besteht kein Anspruch auf Änderungen des Vertrages. Änderungswünsche nach Vertragsabschluss setzen eine neue Offerte der Ullrich Hospitality voraus und liegen im Ermessen der Ullrich Hospitality. Wird die neue Offerte zum Vertrag, so ersetzt dieser den ursprünglich abgeschlossenen Vertrag.
- Offerten und Änderungswünsche müssen zwingend schriftlich erfolgen. Allfällige mündliche Absprachen sind nicht verbindlich.
2. Preise
- Es gelten ausschliesslich die im Vertrag festgelegten Preise. Die Preise sind in Schweizer Franken und zuzüglich Mehrwertsteuer angegeben. Die auf den Internetseiten der Ullrich Hospitality angegebene Preise sind als Richtpreise zu verstehen und unverbindlich.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Offerte bzw. dem Vertrag genannten Preise hinsichtlich der Arbeitsstunden und dem Materialverbrauch Schätzungen sind, welche sich aus den Angaben des Kunden ergeben und auf Erfahrungswerten basieren. Die effektiven Arbeitsstunden und Materialkosten sind der Schlussrechnung zu entnehmen, wobei jede angebrochene halbe Stunde mit 0.5 Arbeitsstunden verrechnet werden.
- Zusätzlich konsumierte Getränke und Speisen, mehr Arbeitsstunden oder Beratungsaufwand, die nicht von der Offerte gedeckt sind, sowie Produkte, die nach effektivem Konsum abgerechnet werden, werden separat in der Schlussrechnung aufgeführt und in Rechnung gestellt. Ullrich Hospitality ist jedoch nur zur Bereitstellung der in der Offerte genannten Mengen verpflichtet; darüberhinausgehende Konsumation erfolgen vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Beratungstätigkeiten, insbesondere in Bezug auf die Eventplanung, werden mit CHF 120.00 pro angebrochene halbe Stunde verrechnet.
- Minderkonsum führt nicht zu einer Preisreduktion. Bestellte, aber nicht konsumierte Ware wird vollumfänglich verrechnet. Ausgenommen sind nach effektivem Verbrauch abgerechnete Produkte.
3. Zahlungsbedingungen
- Nach Abschluss der Dienstleistung stellt Ullrich Hospitality dem Kunden eine Schlussrechnung, basierend auf dem Vertrag und dem effektiven Konsum bzw. Aufwand unter Beachtung allfälliger geleisteter Kostenvorschüsse und der Mehrwertsteuer. Ullrich Hospitality behält sich das Recht vor, jederzeit eine Zwischenrechnung über die bis dato aufgelaufenen Aufwände zu stellen.
- Der Kunde bezahlt die Rechnung innert zehn (10) Tagen seit Erhalt.
- Ullrich Hospitality kann einen Kostenvorschuss von 80% des veranschlagten Preises verlangen.
- Eine Rechnung, welche vom Kunden nicht innert zehn (10) Tagen seit Erhalt bzw. fünfzehn Tagen (15) seit Rechnungsdatum schriftlich und begründet beanstandet wird, gilt als genehmigt und anerkannt.
4. Leistungen der Ullrich Hospitality
- Ullrich Hospitality verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen professionell, sorgfältig und mit bestmöglicher Qualität auszuführen und sich soweit möglich nach den Wünschen des Kunden zu richten. Weiter verpflichtet sich Ullrich Hospitality, die vereinbarten Mengen an Produkten bereitzustellen und das notwendige Material für die Zubereitung sicherzustellen. Zudem sichert Ullrich Hospitality die Einhaltung zugesicherter Qualitätsstandards bei Speisen und Getränken zu.
- Die konkret zu erbringenden Dienstleistungen richten sich nach dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag. Auf weitergehende Leistungen besteht kein Anspruch.
5. Rechte und Pflichten des Kunden
- Die Offerte ist kostenlos und richtet sich – soweit möglich – nach den Wünschen des Kunden. Werden zwei oder mehr Offerten ausgestellt, kann eine Gebühr von CHF 150.00 in Rechnung gestellt werden, sofern aus Gründen, die der Kunde zu verantworten hat, kein Vertrag zustande kommt.
- Der Kunde verpflichtet sich, spätestens vierzehn (14) Tage vor Dienstleistungserbringung die genaue Personenzahl anzugeben, sofern diese für die Rechnungsstellung massgebend ist. Bei einer Reduktion der Personenanzahl kommen auf den reduzierten Umfang die Stornierungsbedingungen zur Anwendung.
- Ohne anderslautende Vereinbarung hat die Ullrich Hospitality das exklusive Recht zur Bereitstellung und zum Verkauf von Speisen und Getränken an der Veranstaltung. Erleidet die Ullrich Hospitality Umsatzeinbussen aufgrund konkurrenzierender Anbieter oder den Kunden selbst, ist sie berechtigt, 25% des Umsatzes zusätzlich zu verrechnen.
- Der Kunde trägt die Verantwortung für das Vorliegen sämtlicher für die Erbringung der Dienstleistung notwendiger Bewilligungen.
- Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass die Ullrich Hospitality an den Veranstaltungen Bild und Videomaterial aufnehmen und für eigene Werbezwecke verwenden und veröffentlichen darf. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, hat er dies explizit in schriftlicher Form zu erwähnen. Der Kunde stellt der Ullrich Hospitality zudem Bilder zu Werbezwecken zur Verfügung, welche an der Veranstaltung aufgenommen werden. Medienvertreter dürfen nur mit Zustimmung der Ullrich Hospitality Bilder und Videos der Veranstaltung veröffentlichen.
6. Material und Infrastruktur
- Auf Wunsch des Kunden und nach Vereinbarung stellt Ullrich Hospitality Gebrauchs- und Retourmaterial (Gläser, Geschirr, Besteck, Equipment etc.) gemäss der Offerte zur Verfügung. Der Kunde ist verantwortlich für deren vollständige und unbeschädigte Rückgabe. Allfällige Verluste und Schäden gehen zu Lasten des Kunden und werden zum Anschaffungswert zzgl. einer Aufwandsentschädigung in der Höhe von 20% des Anschaffungswerts in Rechnung gestellt. Das Eigentum an gestelltem Retourmaterial verbleibt in jedem Fall bei Ullrich Hospitality.
- Sollte die Dienstleistungserbringung in einer Lokalität stattfindet, die vom Kunden gestellt wird, ist dieser verantwortlich für den erforderlichen Mindeststandard an Infrastruktur. Insbesondere sorgt der Kunde für funktionierende Strom- und Wasseranschlüsse, Zufahrtsmöglichkeiten und die nötige Bodenbeschaffenheit für die Infrastruktur (Fahrzeuge, Technik etc.). Ist die vertragsgemässe Dienstleistungserbringung aufgrund mangelhafter Infrastruktur nicht oder nur eingeschränkt möglich, ist der Kunde zur Bezahlung des vereinbarten Preises verpflichtet.
- Findet die Dienstleistungserbringung in einer von Ullrich Hospitality gestellten Lokalität statt, ist Ullrich Hospitality gemäss Ziffer 6b verantwortlich.
7. Eventlokalität
- Auf Wunsch des Kunden stellt die Ullrich Hospitality eine Eventlokalität für die Veranstaltung zur Verfügung. Der Kunde erhält ein temporäres Nutzungsrecht an der Eventlokalität. Die Dauer der Nutzung richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Die Vertreter der Ullrich Hospitality und der Grundstückeigentümerin haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht und sind weisungsbefugt. Sofern im Vertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, müssen sämtliche Auf- und Abbau sowie Abtransporte von Materialen des Kunden innert 3 Stunden nach Veranstaltungsende (gemäss Offerte) abgeschlossen sein. Überschreitet der Kunde die vereinbarte Mietdauer, kann die Ullrich Hospitality jede über die Mietdauer hinausgehende angebrochene Stunde zu CHF 250 in Rechnung stellen. Die Eventlokalität wird wie gesehen überlassen, es sei denn, es werden explizit gewisse Eigenschaften zugesichert. Eine Weitergabe der Eventlokalität an einen Dritten bedarf der vorgängigen Zustimmung der Ullrich Hospitality.
- Das Nutzungsrecht umfasst die Eventlokalität inkl. Strom, Standardbeleuchtung, Sanitäranlagen, Heizung und Lüftung (wo vorhanden). Die Ausstattung der Eventlokalität (Equipment, Technik, Mobiliar etc.) richtet sich nach der individuellen Vereinbarung.
- Dem Kunden ist es untersagt, eigene Speisen und Getränke während der Veranstaltung anzubieten. Das Recht zur gastronomischen Bewirtschaftung der Veranstaltung steht exklusiv Ullrich Hospitality zu, sofern nicht vertraglich abweichend vereinbart.
- Der Kunde hält die Sicherheits- und Lärmvorschriften ein. Notausgänge und Fluchtwege sind freizuhalten. Der Kunde haftet für ausgelöste Fehlalarme und das Nichteinhalten von feuerpolizeilichen Vorschriften und Lärmschutzbestimmungen. Die maximal zulässige Anzahl Personen in der Eventlokalität ist durch den Veranstalter einzuhalten und zu kontrollieren. Die allfällige Hausordnung ist durch den Kunden zu wahren. Der Kunde hält das Rauchverbot ein und setzt dieses gegenüber seinen Gästen durch. Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
- Das Mitbringen von eigenem Equipment, Mobiliar und sonstigen Einrichtungsgegenständen in die Eventlokalität brauchen die vorgängige schriftliche Zustimmung der Ullrich Hospitality.
- Die Reinigung der Eventlokation erfolgt gemäss Offerte. Übermässige Verschmutzungen werden dem Kunden zuzüglich einer Aufwandsentschädigung von 20% in Rechnung gestellt. Dekorationen dürfen nur soweit wieder entfernbar verwendet werden. Zurückgelassene Gegenstände werden kostenpflichtig entsorgt. Das Aufbewahren von grösseren Fundgegenständen kann mit CHF 50.- in Rechnung gestellt werden. Fundgegenstände werden nach 30 Tagen entsorgt. Bauliche Veränderungen, das Aufhängen von Bildern etc. durch Nägel oder ähnliche Hilfsmittel und ähnliche Vorhaben mit Auswirkung auf die Eventlokalität müssen von der Ullrich Hospitality schriftlich bewilligt werden. Im Widerhandlungsfall trägt der Kunde die Kosten der Wiederherstellung zuzüglich einer Aufwandsentschädigung von 20%.
- Ullrich Hospitality übernimmt keine Haftung für Wertsachen und Garderobenartikel. Der Kunde hält Ullrich Hospitality von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich schadlos.
- Bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen und der Sicherheitsvorschriften ist die Ullrich Hospitality jederzeit berechtigt, die Veranstaltung ohne Schadenersatzverpflichtung abzubrechen.
8. Stornierung und Verschiebung
- Die Stornierung der Dienstleistung nach Abschluss des Vertrags richtet sich nach den folgenden Konditionen (Tage bis Dienstleistungserbringung: Vertragspreis):
• bis 30 Tage: 40%
• 15-29 Tage: 50%
• 11-14 Tage: 80%
• 10 Tage oder weniger: 100% - Bis 31 Tage vor der vereinbarten Dienstleistungserbringung kann diese ohne zusätzliche Kosten verschoben werden. Möchte der Kunde die Dienstleistungserbringung weniger als 30 oder weniger Tage vor Fälligkeit verschieben, stellt die Ullrich Hospitality dem Kunden eine Übersicht über allfällige mit der Verschiebung verbundene Mehrkosten zu. Akzeptiert der Kunde die Mehrkosten durch Unterzeichnung und Retournierung der Vertragsergänzung, wird die Dienstleistungserbringung zu den ursprünglichen Konditionen zzgl. Mehrkosten auf den verabredeten Termin verschoben.
9. Haftung
- Der Kunde haftet für sämtliche Verluste und Schäden der Ullrich Hospitality, insbesondere solcher, die an den Materialien, dem Mobiliar, der Technik, dem Equipment oder der Eventlokalität der Ullrich Hospitality bzw. von Dritten entstehen, soweit diese durch ein Verschulden des Kunden oder ihm zuzurechnenden Personen, wie insbesondere die vom Kunden eingeladenen Personen, Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen, verursacht wurden. Die Haftung umfasst dabei sowohl vorsätzliche als auch fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen. Schäden werden auf Kosten des Kunden durch die Ullrich Hospitality behoben. Die Ullrich Hospitality behält sich das Recht vor, eine Aufwandsentschädigung von 20% der Schadenssumme in Rechnung zu stellen. Dem Kunden ist es untersagt, die Behebung von Schäden selbst vorzunehmen oder direkt in Auftrag zu geben.
- Tritt der Kunde als Vermittler, Organisator oder in sonstiger Weise als Mittelsmann für eine Drittpartei auf, haftet er vollumfänglich und solidarisch mit der Drittpartei für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten, insbesondere für die Bezahlung der Schlussrechnung.
- Ullrich Hospitality haftet nur für grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten und direkte Schäden. Insbesondere wird die Haftung für Schäden an der Infrastruktur der Lokalität des Kunden sowie für kleinere Verschmutzungen wie beispielsweise Fetttropfen ausgeschlossen. Im Schadensfall ist die Haftung auf den Betrag der Dienstleistung beschränkt.
- Die Haftung der Ullrich Hospitality für Hilfspersonen oder Substituten wird vollumfänglich ausgeschlossen. Zudem wird die Haftung bei Tätigkeiten von Subunternehmern oder Substituten soweit gesetzlich zulässig ebenfalls ausgeschlossen.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die von Ullrich Hospitality zur Verfügung gestellte Eventlokalität im Eigentum Dritter steht. Ulrich Hospitality schliesst hiermit jegliche Haftung für Schäden des Kunden, dessen Gäste und Mitarbeiteraus, die infolge Mängel oder mangelhaften Unterhalts der zur Verfügung gestellten Eventlokalität oder eines anderen damit verbundenen Werkes entstehen. Der Kunde richtet sämtliche damit verbundenen Ansprüche direkt gegen die Grundstückeigentümerin. Ullrich Hospitality übernimmt insbesondere keine Haftung für sämtliche Schäden, die infolge Mängel am Gebäude und/oder an einem anderen Werk entstehen, in dem Ulrich Hospitality die Dienstleistung erbringt.
- Ullrich Hospitality schliesst jegliche Haftung für Schäden durch Speisen und Getränke aus, die der Kunde nach der Erbringung der Dienstleistung übernimmt, insbesondere für Schäden durch unsachgemässe Lagerung, Transport, hygienische Behandlung, Ablaufdatum oder sonstigen unsachgemässen Umgang.
10. Allgemeine Bestimmungen
- Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, Änderungswünsche betr. Offerten und Offerten müssen schriftlich erfolgen (E-Mail genügt).
- Die Ungültigkeit und Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung berühren die Gültigkeit des übrigen Teils der Vereinbarung nicht. Sollten sich einzelne Bestimmungen als ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar erweisen, so werden diese durch neue gültige Bestimmungen ersetzt, die der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung möglichst entsprechen. In analoger Weise ist im Fall von Vertragslücken zu verfahren.
- Im Falle von höherer Gewalt, wie insbesondere Krieg, Pandemien, Epidemien, behördlichen Massnahmen, Boykott, Streik und Naturkatastrophen, wird Ullrich Hospitality von sämtlichen vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder sonstigen Rechtsbehelfen wegen Vertragsverletzung befreit.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag unterliegen schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen, die auf ein anderes anwendbares Recht verweisen würden.
- Vorbehalten anderslautender gesetzlicher Bestimmungen sind Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ausschliesslich durch die ordentlichen Gerichte in Arlesheim, Basel-Landschaft zu beurteilen.
Arlesheim, April 2025